Scheidung

Scheidung

1. Eine Voraussetzung der Scheidung ist, dass beide Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben. Weitere Fragen, die vor Einreichung des Scheidungsantrages geklärt werden müssen, betreffen vor allem Unterhaltsansprüche der Ehegatten und Kinder und die Verteilung vorhandenen Vermögens. Für die Unterhaltsansprüche wird bei Arbeitnehmern regelmäßig das Jahreseinkommen herangezogen, bei Selbständigen sind Einkommensangaben zu den letzten 3 Jahren erforderlich.

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Absatz 2 BGB darstellt. Dem Antragsteller darf nicht zuzumuten sein, bis zum Ablauf des Trennungsjahres zu warten. Das kommt beispielsweise bei fortlaufenden Gewalttätigkeiten gegen einen Ehegatten in Betracht. Daneben gibt es auch noch andere Gründe für die Beendigung der Ehe, wie eine Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung bei Eingehung der Ehe, die in der Praxis aber eine geringere Rolle spielen.

2. Der Ablauf des Scheidungsverfahrens:Wenn mir alle Unterlagen vorliegen und Sie mir eine Vollmacht erteilt haben, werde ich einen Vorschuß für meine Kosten von Ihnen anfordern. Wenn dieser eingegangen ist, reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht ein. Die Gerichtskosten werden dann vom Amtsgericht angefordert und müssen von Ihnen dorthin überwiesen werden.

Wenn Sie aber ein geringes Einkommen haben, etwa weil Sie arbeitslos sind oder Sozialleistungen beziehen, können Sie Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe beanspruchen. Dann werden die Kosten teilweise oder ganz vom Staat übernommen. Ob dies möglich ist, kann ich mit Ihren Angaben vor Einreichen des Scheidungsantrags mit Ihnen klären.Haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, entstehen Ihnen keine Kosten oder nur in geringerem Umfang. Es ist auch Ratenzahlung möglich.

Das Amtsgericht leitet den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten weiter. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte dieser anschließend dem Gericht mitteilen, dass er der Scheidung zustimmt. Anschließend erfolgt für den Versorgungsausgleich die Klärung der Rentenkonten durch das Gericht und die Rentenversicherer. Dies dauert in der Regel einige Monate.

Dann bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen.

 

 

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